Patienten

Logopädinnen untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden. Dies können sein:

  • Säuglinge und Kleinkinder mit orofacialen Problemen Ess- und Trinkschwierigkeiten, Morbus Down, LKGS, zentralmotorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen.
  • Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen zum Beispiel nach Verkehrsunfällen
  • Ewachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen u.a. mit Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, ALS
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie Erzieherinnen, Lehrer, Schauspieler und Sänger
  • Erwachsene nach Kehlkopfoperationen

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörung, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.

Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, zum Beispiel elektronische Kommunikationsgeräte möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.

Nach § 32 Abs. 2 SGB V haben Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zu den Kosten der Heilmittel entsprechend Zuzahlungen zu leisten. Von der Zuzahlung befreit sind Versicherte:

  • die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • die eine gültige Bescheinigung ihrer Krankenkasse über eine Zuzahlungsbefreiung vorlegen
  • der folgenden Kostenträger: Sozialhilfeträger, Asylstellen, Jugendämter, Postbeamtenkasse A, Bundeswehr, Zivildienst, Heilfürsorge Polizei, Heilfürsorge Feuerwehr, Justizvollzugsanstalten, BVG, BEG

Mehr Infos unter  https://heilmittelkatalog.de/

Die Therapie

Das Ziel meiner Therapie ist die Wiederherstellung, Verbesserung, Früherkennung und/oder Kompensation der beeinträchtigten Fähigkeiten.
In einer umfassenden Diagnostik sehe ich den wichtigsten Bestandteil einer erfolgreichen Therapie.

Sie als Patient stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit und ich möchte Sie auf Ihrem individuellen Weg begleiten.
Mit meinem Fachwissen stehen ich Ihnen dabei zur Seite.
Mit Ihnen wird ein auf Sie angepasster Therapieplan erstellt und besprochen.
Dabei wird bestmöglich auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingegangen.

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Diagnostik

Vor Beginn der Behandlung erfolgt eine genaue und ausführliche Diagnostik.

In einem Erstgespräch (Anamnese) sammle ich schon erste Informationen zur Vorgeschichte des Behandlungsgrundes. Hier besteht die Möglichkeit erste Wünsche und Bedenken in Hinsicht auf die Therapie zu äußern. Anschließend werden Tests durchgeführt.

Ich gebe auch Übungen für zu Hause mit, um die Therapie schnellstmöglich voran zu bringen.
Die Beratung dient dem Ziel, die Angehörigen über den Verlauf der Therapie regelmäßig zu informieren.

Wichtiger Bestandteil meiner Arbeit ist die Eltern,- und Angehörigenberatung während der Therapiezeit.
So können Rückmeldungen für etwaige Erfolge
die in der Therapie bereits erzielt wurden besprochen werden.

Rahmenbedingungen

Da meine Praxis eine Bestellpraxis ist, wird die Zeit für einen mit Ihnen vereinbarten Termin für Sie freigehalten.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass bei kurzfristigen Terminabsagen oder unentschuldigtem Fernbleiben, eine private Rechnungserstellung erfolgen kann. Der Gesetzgeber gestattet es, bei einem von Gründen unabhängigem Fernbleiben von Ihrer Seite zu einem vereinbarten Termin, Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung in Rechnung zu stellen.

Von meiner Seite wird garantiert, dass rund um die Uhr ein Anrufbeantworter eingeschalten ist.Sie können mir aber auch eine E-Mail schreiben.

Zu einer effektiven Behandlung gehören auch Rücksprachen mit anderen Institutionen. Hierfür bitten wir Sie um die Entbindung der Schweigepflicht gegenüber den behandelnden Ärzten, Schulen, Kindergärten und anderen therapeutischen, sowie medizinischen Einrichtungen.

Im Rahmen der Behandlung von Kindern, weise ich Sie darauf hin, dass die Aufsichtspflicht für Ihr Kind nur für den vereinbarten Terminzeitraum gilt. Sollten Sie die Praxis während der Therapie verlassen, seien Sie bitte vor Ende der Sitzung zurück. So können auch die nachfolgenden Therapien pünktlich begonnen werden. In der Kindertherapie ist die unterstützende Mitarbeit von Ihnen als Eltern für den Therapieverlauf von entscheidender Bedeutung. Während einer Therapie kann es somit vorkommen, dass eine Elternberatung mit beiden Eltern erforderlich ist.

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